mit gesondertem Stromzähler

Als steuerbare Verbrauchseinrichtung

Wie betreibe ich eine Ladestation als steuerbare Verbrauchseinrichtung gemäß §14 a EnWG?

Mit einem entpsrechenden Stromtarif können Sie Ihr Elektroauto bis zu 30% günstiger gegenüber Ihrem Haushaltsstrom laden, dazu müssen Sie Ihre Ladestation ortsfest* und als steuerbare Verbrauchseinrichtung anschließen.

Das heißt, der Stromkreis der Ladestation wird für Dauerstrombetrieb technisch dimensioniert und netzdienlich angeschlossen (vergleichbar mit einer Wärmepumpe), sodass der jeweilige Netzbetreiber in der Lage ist, deren Leistung zeitweilig zu steuern. Netzdienlichkeit bedeutet dabei nichts Anderes, als dass Ihre Anlage durch Netzstabilisierung einen Beitrag zur Energiewende leistet.

Das bedeutet, dass Ihre Ladestation an einem gesonderten Zähler betrieben wird. Da die Energiemessung des Strombezugs des Elektrofahrzeuges getrennt vom übrigen Haushaltsstrom erfolgt, sind Sie weiterhin frei bei der Wahl Ihres Haushaltsstrom-Lieferanten.

* Ladestationen sind grundsätzlich ortsfest anzuschließen. Mobile Ladestationen/Wallboxen werden von Netzbetreibern nicht anerkannt.

©Enviam AG

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Vorteile

  • minimale Ladedauer dank entsprechend Konzipiertem Anschluß von Ladestation/Wallbox bis 22 kW

  • normkonform nach VDE-AR-N 4100 (somit ohne Betriebsrisiko)

  • Steuerbarkeit nach §14a EnWG

  • spezifische Steuerung (z.B. Schalt- oder Unterbrechungszeiten) pro Netzbetreiber/Netzgebiet